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Elze Hilfe
Als Anfang des letzten Jahrhunderts die damalige DANV gegründet wurde, hat man auch darüber nachgedacht, wie versicherten Mitgliedern geholfen werden kann, die unverschuldet in Not geraten sind - ohne dass Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann.
Die Lösung war eine berufsständische Hilfseinrichtung, der freiwillige Spenden zuflossen. Später wurde diese Einrichtung - nach DANV-Mitbegründer Justizrat Curt Elze - "Elze-Hilfe" genannt. Auch heute besteht diese Elze-Hilfe noch, zum einen in ihrer ursprünglichen Aufgabenstellung, zum anderen als Einrichtung zur Förderung des akademischen Nachwuchses an juristischen Fakultäten. Die aktuellen Aufgabenstellungen der Elze-Hilfe:
Förderung des anwaltlichen Nachwuchses durch zinslose Darlehen für den Studienteil der DAV-Anwaltausbildung Der Deutsche Anwaltverein (DAV) engagiert sich im Interesse seiner Mitgliedschaft für die praxisbezogene Ausbildung von angehenden Anwälten. Dafür wurden ent-sprechende Ausbildungsmaßnahmen entwickelt - die DAV-Anwaltausbildung. Zu ihr zählt auch ein kostenpflichtiger Studienteil, den die Teilnehmer in einer Lebens- und Berufsphase durchlaufen müssen, in der das Geld knapp ist. Die DAV-Ausbildung kann ab dem 1. Jur. Staatsexamen bis nach Ende des Referendariats absolviert werden. Damit sichergestellt ist, dass diese hoch qualifizierte Fördermaßnahme auch enga-gierten, jungen Juristen offen steht, die sonst aus wirtschaftlichen Gründen nicht in deren Genuss kommen können, stellt die Elze-Hilfe für den kostenpflichtigen Studienteil die Finanzierung sicher - durch die Gewährung zinsfreier Darlehen. Und zwar in enger Abstimmung mit dem DAV bezüglich der Darlehensvergabe und der Rückzahlungsmodalitäten. Theoretischer Kurs zur DAV-Anwaltausbildung Der theoretische Kurs zur DAV-Anwaltausbildung wird vom DAV in Kooperation mit der FernUniversität Hagen durchgeführt. Der erste Block des Kurses ("Die Anwaltskanzlei") konnte im 1. Quartal 2004 starten; die FernUniversität Hagen stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses ab Ende des Monats September 2004 Studienbriefe des 2. Blocks ("Das Anwaltsmandat") zur Verfügung.
Faq PDF Download Theoretischer Kurs Anwaltausbildung Fernuni Hagen mit Antrag pdf Kostenlose Info CD-ROM zur DAV-Anwaltausbildung mit Sammlung von 400 deutschen Gesetzen 273 MB: Bestellung per email oder FAX mit Name Adresse Ausbildungsgericht Geburtsdatum Telefon und Emailadresse Fax 0721-151 288 913 Email: siehe oben rechts
Förderung von begabten Studenten und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Die Elze-Hilfe fördert Studenten beziehungsweise Absolventen der Rechts- und Wirt-schaftswissenschaften. Bundesweit stellt sie regelmäßig wechselnd dazu ausge-suchten Universitäten oder Lehrstühlen Fördermittel als Einmalzahlung im Sinne einer Begabtenförderung für die Prämierung herausragender Examensarbeiten oder examensnaher Arbeiten zur Verfügung. Dabei obliegt es den jeweiligen Lehrstühlen, über die Mittelaufteilung und den oder die Preisträger zu entscheiden. Auf Wunsch der Universität und des Beirats der DANV ist auch eine Veröffentlichung der Arbeit in den entsprechenden Organen und Medien möglich. Die Preisgelder und Urkunden werden in der Regel in geeigneter Weise im Rahmen von Examens- oder Absolventenfeiern überreicht. Gewährung von finanzieller Hilfe bei unverschuldeten Notlagen im Kreise der DANV-Versicherten Es gibt Situationen im Leben, aus denen man sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien kann. Für jeden Versicherten der DANV gibt es die Möglichkeit, sich in einer unverschuldeten Notlage an die DANV oder an die Mitglieder des Beirates zu wenden und um Hilfe oder finanzielle Unterstützung zu bitten. Die Situation sollte schriftlich erläutert und dem Unterstützungsantrag beigelegt werden.
Hilfeleistung im versicherbaren Personenkreis bei Katastrophen In Notlagen können in der Regel von der Elze-Hilfe nur DANV-Versicherte in Notlagen unterstützt werden. Diese Bedingung entfällt im Falle von Katastrophen. Eine Unterstützung von Katastrophenopfern kann durch die Elze-Hilfe vorgenommen werden, wenn die Betroffenen zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören - also auch Nichtversicherte. Um schnell und unbürokratisch helfen zu können, bedarf es ausschließlich einer kurzen Stellungnahme, aus der die Notlage des Betroffenen ersichtlich ist. Alles Weitere zur Feststellung der Unterstützungsfähigkeit regeln die Entscheidungsgremien der Elze-Hilfe.
Links: Die DAV-Anwaltausbildung: Ein erster Erfahrungsbericht
http://www.jumag.de/ju3112.htm
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