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Berufsunfähigkeits
versicherung

Der   „Berufsunfähigkeits   
versicherer" für Anwälte

Versorgung des Anwalts bei
Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicher
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Hier klicken: Zu den Gesundheitsfragen  im Originalwortlaut

I. Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für Jedermann.


Sonderregelung: 
Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen
Vorerkrankungen und Beruf spielen keine Rolle
Tarif  RAR, PAR, FGR  als Risikozusatzversicherung:
max. 60.000 € Todesfallsumme  Endalter max. 65 Jahre

Bei Tod im ersten Jahr Zahlung 25% der Versicherungssumme (15000€)
Bei Tod im zweiten Jahr Zahlung 50% der Versicherungssumme (30000 €)
Bei Tod im dritten Jahr Zahlung 75% der Versicherungssumme (45000€)
Bei Tod ab dem vierten  Jahr Zahlung 100 % der Versicherungssumme (60000€)

Bei Einschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung in Form der Beitragsfreiheit  erfolgt bei den Rententarifen FGR, PAR und RAR keine Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen: Höchsteintrittsalter 48 Jahre;  Höchstbeitrag monatlich 250 € ; Karenzzeit 3 Jahre bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit; Bei unfallbedingter Dienstunfähigkeit wird sofort geleistet.  Selbst schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Jeder  wird versichert!

Hier klicken:

1.  Rechenbeispiel Todesfallversicherung Kapitalversicherung

auf Fondbasis
2. Rechenbeispiel Todesfallversicherung als Kapitalversicherung
mit garantierter Erlebensfallsumme
jeweils für einen 30-jährigen Mann
Eilberechnungsservice

3. Für Rechtsanwälte und Stb noch günstiger über Gruppenvertrag bitte per Email anfragen!


II. Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
mit Gesundheitsprüfung :
Hier klicken: Zu den Gesundheitsfragen  im Originalwortlaut

Keine Karenzzeit bezüglich Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsschutz  zur beitragsfreiheit ist eine zusätzliche BU-Rente möglich
Bei Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsrente gilt:
Bei der Kalkulation ihrer Neuzugangsbeiträge gehen die Versicherungsunternehmen davon aus, dass bei Antragstellung keine Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bzw. keine ärztlichen Behandlungen angeraten oder vorgesehen sind. Liegen diese Voraussetzungen im konkreten Fall jedoch nicht vor, prüft das Unternehmen, ob das dann gegebene Risiko zu einer Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit führen könnte.
Dann wird durch besondere Vertragsvereinbarungen in Form von Zuschlägen, Ausschlüssen oder Höchstsummen versucht, diese Risiko zu kalkulieren.
(Ist dies nicht möglich, kann es durchaus auch zu Ablehnungen oder Zurückstellungen der betreffenden Anträge kommen. )

Die privaten Versicherer setzen demnach
normale Gesundheitsverhältnisse voraus. D.h. sie dürfen selbstverständlich auch mal krank gewesen sein !

Tendenziell kann gesagt werden, dass die Versicherer mit einmaligen Krankheiten selten Probleme haben, bei chronischen Krankheiten dagegen schnell mit Zuschlägen oder auch Ablehnungen reagieren.

Wie ein und dieselbe Vorerkrankung von verschiedenen Versicherer jedoch in der Risikoprüfung eingeschätzt wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Hier einige Erfahrungswerte von häufigen Erkrankungen:

Allergien (Heuschnupfen) - Ausschluss (Zuschläge von 0-30 % selten)
Wirbelsäule Ausschluss bis hin zur Ablehnung
Atemwegserkrankungen - z.B. Asthma - Ablehnung
Psychotherapie - Ablehnung
Übergewicht - Zuschläge von 0-30 % // in Kombination mit anderen gesundheitlichen Belastungen - Ablehnung, ab einen bestimmten Wert - Ablehnung
Augen über 8 Dioptrien
Herz - Kreislauferkrankungen - Zuschläge bis hin zur Ablehnung
Krebserkrankungen meist Ablehnung
Verletzungen  - Ausschluss

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