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advoversorgung.de Für Rechtsanwälte und Angehörige der freien Berufe im Versorgungswerk Fon 0621/4546502 Kontakt
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Hier klicken: Zu den Gesundheitsfragen im Originalwortlaut
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I. Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für Jedermann.
Sonderregelung: Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen Vorerkrankungen und Beruf spielen keine Rolle Tarif RAR, PAR, FGR als Risikozusatzversicherung: max. 60.000 € Todesfallsumme Endalter max. 65 Jahre
Bei Tod im ersten Jahr Zahlung 25% der Versicherungssumme (15000€) Bei Tod im zweiten Jahr Zahlung 50% der Versicherungssumme (30000 €) Bei Tod im dritten Jahr Zahlung 75% der Versicherungssumme (45000€) Bei Tod ab dem vierten Jahr Zahlung 100 % der Versicherungssumme (60000€)
Bei Einschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung in Form der Beitragsfreiheit erfolgt bei den Rententarifen FGR, PAR und RAR keine Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen: Höchsteintrittsalter 48 Jahre; Höchstbeitrag monatlich 250 € ; Karenzzeit 3 Jahre bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit; Bei unfallbedingter Dienstunfähigkeit wird sofort geleistet. Selbst schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Jeder wird versichert!
Hier klicken:
1. Rechenbeispiel Todesfallversicherung Kapitalversicherung
auf Fondbasis 2. Rechenbeispiel Todesfallversicherung als Kapitalversicherung mit garantierter Erlebensfallsumme jeweils für einen 30-jährigen Mann Eilberechnungsservice
3. Für Rechtsanwälte und Stb noch günstiger über Gruppenvertrag bitte per Email anfragen!
II. Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung mit Gesundheitsprüfung : Hier klicken: Zu den Gesundheitsfragen im Originalwortlaut
Keine Karenzzeit bezüglich Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsschutz zur beitragsfreiheit ist eine zusätzliche BU-Rente möglich Bei Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsrente gilt: Bei der Kalkulation ihrer Neuzugangsbeiträge gehen die Versicherungsunternehmen davon aus, dass bei Antragstellung keine Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bzw. keine ärztlichen Behandlungen angeraten oder vorgesehen sind. Liegen diese Voraussetzungen im konkreten Fall jedoch nicht vor, prüft das Unternehmen, ob das dann gegebene Risiko zu einer Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit führen könnte. Dann wird durch besondere Vertragsvereinbarungen in Form von Zuschlägen, Ausschlüssen oder Höchstsummen versucht, diese Risiko zu kalkulieren. (Ist dies nicht möglich, kann es durchaus auch zu Ablehnungen oder Zurückstellungen der betreffenden Anträge kommen. )
Die privaten Versicherer setzen demnach normale Gesundheitsverhältnisse voraus. D.h. sie dürfen selbstverständlich auch mal krank gewesen sein !
Tendenziell kann gesagt werden, dass die Versicherer mit einmaligen Krankheiten selten Probleme haben, bei chronischen Krankheiten dagegen schnell mit Zuschlägen oder auch Ablehnungen reagieren.
Wie ein und dieselbe Vorerkrankung von verschiedenen Versicherer jedoch in der Risikoprüfung eingeschätzt wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Hier einige Erfahrungswerte von häufigen Erkrankungen:
Allergien (Heuschnupfen) - Ausschluss (Zuschläge von 0-30 % selten) Wirbelsäule Ausschluss bis hin zur Ablehnung Atemwegserkrankungen - z.B. Asthma - Ablehnung Psychotherapie - Ablehnung Übergewicht - Zuschläge von 0-30 % // in Kombination mit anderen gesundheitlichen Belastungen - Ablehnung, ab einen bestimmten Wert - Ablehnung Augen über 8 Dioptrien Herz - Kreislauferkrankungen - Zuschläge bis hin zur Ablehnung Krebserkrankungen meist Ablehnung Verletzungen - Ausschluss
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Vergleich vergleichen Versicherungsvergleich
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