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Rentenversicherung im Sinne des Altersvorsorgeverträge -Zertifizierungsgesetzes (Sog. Riesterrente)

Beitragszahlung: Gerechnet über die förderfähige Höchstgrenze:
In  2005: 1050 € ; In 2006 und 2007: 1575 € ; Ab 2008 : 2100 €


Mit Berufsunfähigkeitsversicherung Rente ohne Gesundheitsprüfung
(Auch schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle)
:
Bei Berufsunfähighkeit wird eine Jahresrente in Höhe von max. 2100 € geleistet.
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Minderung der Erwerbsfähigkeit. Richter sind Beamten gleichgestellt. 
(Beamtenklausel) Karenzzeit 3 Jahre.
Bei Unfall Sofortschutz. Oben aufgeführte Beitragszahlung unterstellt,  ergibt nach Doppelklick gem. Alter folgende Rentenleistungen :

Eintrittsalter 27 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 28 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 29 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 30 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 31 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 32 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 33 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 34 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 35 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 36 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 37 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 38 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 39 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 40 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 41 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 42 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 43 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 44 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 45 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 46 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 47 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 48 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren
Eintrittsalter 49 Jahre Rentenbeginn mit 65 Jahren

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