Rentenversicherung im Sinne des Altersvorsorgeverträge -Zertifizierungsgesetzes (Sog. Riesterrente)
Beitragszahlung: Gerechnet über die förderfähige Höchstgrenze:
In 2005: 1050 € ; In 2006 und 2007: 1575 € ; Ab 2008 : 2100 €
Mit Berufsunfähigkeitsversicherung Rente ohne Gesundheitsprüfung (Auch schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle): Bei Berufsunfähighkeit wird eine Jahresrente in Höhe von max. 2100 € geleistet. Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Minderung der Erwerbsfähigkeit. Richter sind Beamten gleichgestellt. (Beamtenklausel) Karenzzeit 3 Jahre. Bei Unfall Sofortschutz. Oben aufgeführte Beitragszahlung unterstellt, ergibt nach Doppelklick gem. Alter folgende Rentenleistungen :