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Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Zwischen Skylla und Charybdis

  • Während Arbeitnehmer erst ab einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro (2003) in das private Krankenversicherungssystem wech-seln können, ist der selbstständige Anwalt in der Wahl der Krankenkassensysteme frei. Mit der Problematik muss sich jeder bislang gesetzlich krankenversicherte Exis-tenzgründer auseinandersetzen.

    Drum prüfe wer sich ewig bindet
    Eine gründliche Abwägung, welches System für die augenblicklichen Verhältnisse aber auch für den weiteren Lebensplan das vorteilhaftere ist, ist deshalb so wichtig, weil nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht mehr möglich ist. Einzige Ausnahme: man wird als Arbeitnehmer eingestellt und erhält ein Gehalt, das 3.825 Euro (bzw. 3.450 Euro bei zum 31.12.03 privat Versicherten) unterschreitet.

    Die GKV als Solidareinrichtung
    Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, in dem die Beiträge einkommensbezogen erhoben werden, so dass die Leistungsfähigen die Leistungsschwachen subventionieren, wozu auch Familienmitglieder eines Alleinverdieners gehören. Der Leistungskatalog fällt gegenüber der PKV kleiner aus und wird in Zukunft noch weiter eingeschränkt werden, damit das System finanzierbar bleibt. Während sich bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen muss, trägt der Selbstständige die volle Last allein: Bei einem monatlichen Gewinn von mehr als 3.450 Euro (Höchstgrenze) sind dies bei einem Beitragssatz von 14 % 483 Euro, bei den günstigsten Betriebskrankenkassen, die seit einer Gesetzesänderung nicht nur Betriebsangehörige aufnehmen, mit ca. 12,5 % immerhin noch 431,25 Euro. Beträgt der monatliche Gewinn weniger, so fällt der Beitrag entsprechend niedriger aus, wobei mehrere Schwellenwerte maßgeblich sind. Der Mindestbeitrag ist auf einen Monatsüberschuss von 1.785 Euro bezogen.
    Vor- und Nachteile der PKV
    In der privaten Krankenversicherungsschutz wird der Beitrag einkommensunabhängig vor allem vom Eintrittsalter und weiteren persönlichen Risikofaktoren bestimmt. Frauen zahlen deshalb stets spürbar höhere Prämien. Der Gesundheitszustand wird beim Aufnahmeantrag abgefragt und bei Vorerkrankungen Risikoaufschläge von bis zu 50 % abverlangt. Bei falschen Angaben im Fragebogen kann der Versicherungsschutz übrigens wegfallen. Es besteht auch kein Abschlussanspruch, so dass der Versicherer chronisch Kranke ablehnen kann.
    Auch bei der PKV besteht in gewisser Weise eine die Solidargemeinschaft. Sie wird aus gleichgeschlechtlichen und -alten Versicherungsnehmern im selben Leistungstarif gebildet. Bei jungen und gesunden Männern, die wenig Leistungen in Anspruch nehmen, errechnet sich daraus eine gegenüber der GKV sehr viel niedrigere monatliche Belastung. Für den wesentlich kostenträchtigeren späteren Versicherungsverlauf wird nur eine minimale Rücklage verlangt. Zudem kann in den meisten Tarifen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, was die Prämien ebenso flach hält wie ein Leistungskatalog, der nicht wesentlich über die Versorgung in der GKV hinausgeht. Andererseits ist Leitbild der PKV nach wie vor der Privatpatient, der gegen entsprechende höhere Prämien das Leistungsspektrum innerhalb der Angebots des Anbieters frei bestimmen kann. Da man allerdings lebenslang im gleichen Mitgliederpool eingestuft bleibt, wobei mit zunehmenden Alter dessen Krankheitsaufwand zwangsläufig und überproportional ansteigt, zieht der Beitrag mit fast jährlicher Regelmäßigkeit deutlich an. Auch die mageren Rückstellungen für die Prämien im Alter wirken sich nur minimal aus.
    So kann sich die Monatsprämie von angenommenen 250 Euro im Alter von 33 Jahren bis zu 900 Euro gegenwärtiger Kaufkraft im Rentenalter hochschrauben (aussagefähige Vergleichsbeispiele gegenüber der GKV bei Schmidt/Beenken). Das bedeutet, dass man überhaupt nur auf einen Totalüberschuss durch den Wechsel in die Privaten erzielt, wenn man die laufenden Einsparungen zum größten Teil in eine private Rentenversicherung einzahlt, die im Ruhestand die hohe Prämie abdeckt. Bei den erwähnten Modellrechnungen wird allerdings eine jährliche Beitragssteigerung von recht bescheidenen 3 % zugrunde gelegt. Dies entspricht nicht der Kos-tenexplosion im Gesundheitswesen, die die Versicherer 1 zu 1 an die Versicherten weitergeben. Eine exemplarisch Beitragsentwicklung eines PKV-Anbieters von 1996 - 2002 weist deshalb folgerichtig in eine andere Richtung: Der Beitrag stieg in diesem Zeitraum von DM 368,- auf DM 589,-, das entspricht einer jährlichen Steigerung von 8,58 %.

    Keine Faustregel ohne Ausnahme
    Als Faustregel kann gelten, dass ein lediger bzw. zwei ledige Gutverdiener ohne oder mit wenigen Kindern mit der PKV besser fahren, während ein allein möglicherweise nicht so gut verdienendes Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse auf Dauer gesehen besser weg kommt, da hier die ganze Familie mitversichert ist.
    Verspricht die private Krankenversicherung in der persönlichen Situation ausschlaggebende Vorteile, schließt sich eine weitere weitreichende Entscheidung an. Zur Auswahl stehen über dreißig Versicherungsunternehmen, deren Angebot nur schwer vergleichbar ist. Aufschlussreich und unbedingt zu Rate zu ziehen sind die neutralen Vergleichstests der PKV-Unternehmen in einschlägigen Ratgeberzeitschriften wie Finanztest.
    Von den Vergleichstests der angeblich unabhängigen Vermittlerbranche halte ich persönlich demgegenüber nicht so viel. Wer jedoch auf die sehr mühsame Eigenrecherche verzichten möchte, ist bei den auf Fremdprovisionsbasis arbeitenden Beratern immer noch besser aufgehoben als bei unternehmensgebundenen Agenten.
    Die Auswahl des Versicherungsunternehmens sollte nämlich sorgsam erwogen werden: Sie ist weitgehend irreversibel vor allem
    mit zunehmenden Alter: Ein späterer Wechsel von einem Anbieter zum anderen ist mit gravierenden finanziellen Nachteilen verbunden. Die laufend mit den Prämien gebildeten Altersrücklagen verbleiben beim Altunternehmen und beim neuen Versicherer fehlen die zur Subvention der hohen Beiträge im fortgeschrittenen Alter notwendigen Zuführungen bis zum Wechselzeitpunkt. Auf eine Mitnahme der "angesparten" Altersrücklage zum neuen Unternehmen hat sich die Assekuranz aus Kundenbindungsgesichtspunkten leider nicht verständigt.
    Wer sich eingehender informieren möchte, dem kann ich den relativ kostspieligen aber neutralen und exzellenter Ratgeber von Schmidt/Beenken, „Private oder gesetzliche Krankenversicherung" empfehlen. Er ist mit einem Umfang von 228 Seiten in der DATEV Edition, Nürnberg zu einem Preis von 22 Euro erschienen. Das Buch bietet kenntnisreiche Detailinformationen zu allen wesentlichen Aspekten dieser grundlegenden Entscheidung (Rezension im jumag 1_03 S. A3).

    RA Peter Eller, München

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